Klemm, Kristine
Berufssprachkurse / DeuFö Berufsbezogene Deutschsprachförderung (gem. § 45a AufenthG) -Basismodul- Die Berufssprachkurse (BSK) sind ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt. Sie werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgesetzt und bauen unmittelbar auf den Integrationskursen nach § 43 AufenthG auf. Sie bereiten Teilnehmende auf ihr weiteres Berufsleben vor. So werden sowohl sprachliche als auch berufsbezogene Kompetenzen vermittelt, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Themen sind u. a. Berufsorientierung, Bewerbungsprozess, Arbeitsorte, Arbeitsalltag und – abläufe, Arbeitsrecht. Alle Module sind inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Inhalten aufgebaut und enden mit der Zertifikatsprüfung "Deutsch-Test für den Beruf (DTB)" nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Es wird zwischen Basismodulen (Zielniveau B2 oder C1) und Spezialmodulen (Zielniveau A2 oder B1) unterschieden. Die Teilnahme an den Kursen ist in der Regel kostenfrei (SGB II, SGB III, SGB XII oder AsylbLG). Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte beträgt der Kostenbeitrag 2,56 € pro Unterrichtseinheit. Teilnahmevoraussetzung: - vorherige Beratung/ Einstufung - entsprechende Sprachkenntnisse- - Berechtigungsschein der Agentur für Arbeit, KCA/Jobcenter oder des BAMF
Berufssprachkurse / DeuFö Berufsbezogene Deutschsprachförderung (gem. § 45a AufenthG) -Basismodul- Die Berufssprachkurse (BSK) sind ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt. Sie werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgesetzt und bauen unmittelbar auf den Integrationskursen nach § 43 AufenthG auf. Sie bereiten Teilnehmende auf ihr weiteres Berufsleben vor. So werden sowohl sprachliche als auch berufsbezogene Kompetenzen vermittelt, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Themen sind u. a. Berufsorientierung, Bewerbungsprozess, Arbeitsorte, Arbeitsalltag und – abläufe, Arbeitsrecht. Alle Module sind inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Inhalten aufgebaut und enden mit der Zertifikatsprüfung "Deutsch-Test für den Beruf (DTB)" nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Es wird zwischen Basismodulen (Zielniveau B2 oder C1) und Spezialmodulen (Zielniveau A2 oder B1) unterschieden. Die Teilnahme an den Kursen ist in der Regel kostenfrei (SGB II, SGB III, SGB XII oder AsylbLG). Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte beträgt der Kostenbeitrag 2,56 € pro Unterrichtseinheit. Teilnahmevoraussetzung: - vorherige Beratung/ Einstufung - entsprechende Sprachkenntnisse- - Berechtigungsschein der Agentur für Arbeit, KCA/Jobcenter oder des BAMF
Berufssprachkurse / DeuFö Berufsbezogene Deutschsprachförderung (gem. § 45a AufenthG) -Basismodul- Die Berufssprachkurse (BSK) sind ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt. Sie werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgesetzt und bauen unmittelbar auf den Integrationskursen nach § 43 AufenthG auf. Sie bereiten Teilnehmende auf ihr weiteres Berufsleben vor. So werden sowohl sprachliche als auch berufsbezogene Kompetenzen vermittelt, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Themen sind u. a. Berufsorientierung, Bewerbungsprozess, Arbeitsorte, Arbeitsalltag und – abläufe, Arbeitsrecht. Alle Module sind inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Inhalten aufgebaut und enden mit der Zertifikatsprüfung "Deutsch-Test für den Beruf (DTB)" nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Es wird zwischen Basismodulen (Zielniveau B2 oder C1) und Spezialmodulen (Zielniveau A2 oder B1) unterschieden. Die Teilnahme an den Kursen ist in der Regel kostenfrei (SGB II, SGB III, SGB XII oder AsylbLG). Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte beträgt der Kostenbeitrag 2,56 € pro Unterrichtseinheit. Teilnahmevoraussetzung: - vorherige Beratung/ Einstufung - entsprechende Sprachkenntnisse- - Berechtigungsschein der Agentur für Arbeit, KCA/Jobcenter oder des BAMF
Berufssprachkurse / DeuFö Berufsbezogene Deutschsprachförderung (gem. § 45a AufenthG) -Basismodul- Die Berufssprachkurse (BSK) sind ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt. Sie werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgesetzt und bauen unmittelbar auf den Integrationskursen nach § 43 AufenthG auf. Sie bereiten Teilnehmende auf ihr weiteres Berufsleben vor. So werden sowohl sprachliche als auch berufsbezogene Kompetenzen vermittelt, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Themen sind u. a. Berufsorientierung, Bewerbungsprozess, Arbeitsorte, Arbeitsalltag und – abläufe, Arbeitsrecht. Alle Module sind inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Inhalten aufgebaut und enden mit der Zertifikatsprüfung "Deutsch-Test für den Beruf (DTB)" nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Es wird zwischen Basismodulen (Zielniveau B2 oder C1) und Spezialmodulen (Zielniveau A2 oder B1) unterschieden. Die Teilnahme an den Kursen ist in der Regel kostenfrei (SGB II, SGB III, SGB XII oder AsylbLG). Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte beträgt der Kostenbeitrag 2,56 € pro Unterrichtseinheit. Teilnahmevoraussetzung: - vorherige Beratung/ Einstufung - entsprechende Sprachkenntnisse- - Berechtigungsschein der Agentur für Arbeit, KCA/Jobcenter oder des BAMF
Berufssprachkurse / DeuFö Berufsbezogene Deutschsprachförderung (gem. § 45a AufenthG) -Basismodul- Die Berufssprachkurse (BSK) sind ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt. Sie werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgesetzt und bauen unmittelbar auf den Integrationskursen nach § 43 AufenthG auf. Sie bereiten Teilnehmende auf ihr weiteres Berufsleben vor. So werden sowohl sprachliche als auch berufsbezogene Kompetenzen vermittelt, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Themen sind u. a. Berufsorientierung, Bewerbungsprozess, Arbeitsorte, Arbeitsalltag und – abläufe, Arbeitsrecht. Alle Module sind inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Inhalten aufgebaut und enden mit der Zertifikatsprüfung "Deutsch-Test für den Beruf (DTB)" nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Es wird zwischen Basismodulen (Zielniveau B2 oder C1) und Spezialmodulen (Zielniveau A2 oder B1) unterschieden. Die Teilnahme an den Kursen ist in der Regel kostenfrei (SGB II, SGB III, SGB XII oder AsylbLG). Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte beträgt der Kostenbeitrag 2,56 € pro Unterrichtseinheit. Teilnahmevoraussetzung: - vorherige Beratung/ Einstufung - entsprechende Sprachkenntnisse- - Berechtigungsschein der Agentur für Arbeit, KCA/Jobcenter oder des BAMF
Berufssprachkurse / DeuFö Berufsbezogene Deutschsprachförderung (gem. § 45a AufenthG) -Basismodul- Die Berufssprachkurse (BSK) sind ein breites, bedarfsorientiertes Kursangebot für die Integration in den Arbeitsmarkt. Sie werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) umgesetzt und bauen unmittelbar auf den Integrationskursen nach § 43 AufenthG auf. Sie bereiten Teilnehmende auf ihr weiteres Berufsleben vor. So werden sowohl sprachliche als auch berufsbezogene Kompetenzen vermittelt, um die Chancen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu verbessern. Themen sind u. a. Berufsorientierung, Bewerbungsprozess, Arbeitsorte, Arbeitsalltag und – abläufe, Arbeitsrecht. Alle Module sind inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Inhalten aufgebaut und enden mit der Zertifikatsprüfung "Deutsch-Test für den Beruf (DTB)" nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Es wird zwischen Basismodulen (Zielniveau B2 oder C1) und Spezialmodulen (Zielniveau A2 oder B1) unterschieden. Die Teilnahme an den Kursen ist in der Regel kostenfrei (SGB II, SGB III, SGB XII oder AsylbLG). Für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte beträgt der Kostenbeitrag 2,56 € pro Unterrichtseinheit. Teilnahmevoraussetzung: - vorherige Beratung/ Einstufung - entsprechende Sprachkenntnisse- - Berechtigungsschein der Agentur für Arbeit, KCA/Jobcenter oder des BAMF