Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung und Gebührenzahlung

Anmelden können Sie sich bei der vhs-Geschäftsstelle am Ulanenplatz 4

*Diese Regelung gilt nur, sofern für den von Ihnen gewünschten Kurs keine Beratung erforderlich ist.

Nach erfolgter Anmeldung durch die vhs erhalten Sie per Post oder Mail eine Anmeldebestätigung. Bitte beachten Sie, dass bei Zusendung per Mail als Absender nicht die vhs sondern der Name der vhs -Mitarbeiter:in erscheint. In der Betreffzeile finden Sie den Hinweis auf Ihre Anmeldebestätigung in der Anlage.

Warteliste: Es kann sein, dass der von Ihnen gewünschte Kurse bereits belegt ist. In diesem Fall werden Sie von der vhs zu diesem Kurs nicht angemeldet, sondern auf die Warteliste gebucht. Sollte ein Platz frei werden, können Sie in den Kurs nachrücken. Darüber werden Sie von der vhs ebenso informiert wie über eventuell zusätzlich eingerichtete Kurse in dem von Ihnen gewünschten Bereich.

Zahlungsmöglichkeiten

Abbuchungsverfahren: Die vhs Hanau bucht die Kursgebühren per SEPA-Lastschrift von Ihrem Konto ab. Dazu erteilen Sie der vhs einmalig ein SEPA-Mandat (Mandatsreferenz), welches die vhs bei Kursanmeldung bei Ihnen einholt. Die Mandatsreferenz ist 3 Jahre gültig.

Rechnung: Die vhs stellt Rechnungen für Ihre fälligen Kursgebühren aus, wenn keine Mandatsreferenz vorliegt. Diese erhalten Sie per Post zeitnah zu Kursbeginn oder auch zu einem späteren Zeitpunkt, wenn z.B. zu Kursbeginn die Mindestteilnehmerzahl noch nicht erreicht war.

EC-Kartenzahlung: während der Öffnungszeiten

Firmenrechnungen: Bitte fordern Sie hierfür eine Kostenübernahmeerklärung in unser Geschäftsstelle an oder laden Sie sich das Formular über unsere Homepage unter Downloads herunter.
 

Abmeldung und Gebührenrückerstattung

Wenn Sie aus wichtigem Grund (z.B. längere Krankheit) den von Ihnen belegten vhs-Kurs nicht besuchen bzw. weiterbesuchen können, erhalten Sie bereits gezahlte Gebühren anteilig auf ihr Konto erstattet. Wurden die Gebühren noch nicht bezahlt, berechnen wir Ihnen diese anteilig. Die Abmeldung aus wichtigem Grund muss schriftlich mit einem Nachweis über den Hinderungsgrund bei der vhs-Geschäftsstelle, Ulanenplatz 4, 63452 Hanau, eingereicht werden.
Beachten Sie bitte, dass eine mündliche Abmeldung bei Ihrer Kursleiterin oder Ihrem Kursleiter nicht anerkannt wird. Abmeldungen müssen immer schriftlich bei der Geschäftsstelle der vhs erfolgen.
 

Verwaltungsgebühren für Bescheinigungen

Für die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen für Kurse, deren Ende bis zu 12 Monate zurückliegt, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 3 € pro Bescheinigung erhoben. Für die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen für Kurse, deren Ende zwischen 12 Monaten bis 36 Monaten zurückliegt, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 € pro Bescheinigung erhoben. Teilnahmebescheinigungen für Kurse, deren Ende länger als 36 Monate zurückliegt, werden nicht ausgestellt.
 

Gesonderte Rücktrittsbedingungen

  • Kosten bei einem Rücktritt von im Programmgrammheft mit einem "R" gekennzeichneten Veranstaltungen:
    bis 8 Tage vor Kursbeginn: 6 € Verwaltungsgebühr
    weniger als 8 Tage vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr
     
  • Kosten bei einem Rücktritt von Bildungsurlaubsveranstaltungen:
    bis 4 Wochen vor Kursbeginn: 6 € Verwaltungsgebühr
    weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn: 50% der Kursgebühr

Ihr Rücktritt aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit oder Nicht-Freistellung durch den Arbeitgeber) muss schriftlich mit einem Nachweis über den Hinderungsgrund erfolgen.

  • Bei einem Rücktritt von Studienfahrten oder -reisen gelten die Rücktrittsbedingungen, die auf dem gesonderten Anmeldeformular ausgeführt sind.
     
  • Für Schulabschlüsse gelten die Abmeldefristen, die Ihnen bei der Anmeldung ausgehändigt werden.
     
  • Für Prüfungen aus dem Bereich Sprachen sowie dem Bereich Beruf & Kariere gelten die jeweiligen Rücktrittsbedingungen der zuständigen Prüfungszentren. Diese Rücktrittsbedingungen können auf den Internetseiten der jeweiligen Prüfungsinstitutionen eingesehen werden. Der auf die vhs Hanau entfallende Anteil der Prüfungsgebühr kann nicht zurückerstattet werden. Ärztliche Krankmeldungen müssen spätestens am Prüfungstag vorgelegt werden.
     

Gebührenermäßigung

Gebührenermäßigung bitte immer direkt bei der Anmeldung beantragen!

Wenn Sie Gebührenermäßigung beantragen möchten, müssen Sie die Gründe direkt bei Ihrer Anmeldung nachweisen. Eine nachträgliche Gebührenermäßigung ist nicht möglich.
Zusätzliche Aufwendungen sind grundsätzlich von einer Ermäßigung oder Befreiung ausgeschlossen.
Aus- und Weiterbildungen, die über mehrere Module laufen, sind von Ermäßigungen grundsätzlich ausgeschlossen.

I. Gebührenermäßigung für Schüler:innen, Student:innen und Auszubildende

Eine Gebührenermäßigung von 10% können Schüler:innen, Student:innen staatlicher Einrichtungen sowie Auszubildende beantragen. Ausgenommen sind Kurse der jungen vhs, Jugendkunstschule, Prüfungen, Schulabschlüsse und Exkursionen. 

  • Bitte legen Sie uns Ihren gültigen Schülerausweis oder eine Schulbescheinigung, Ihren Studiennachweis oder Ihren Ausbildungsvertrag vor. Internationale Studentenausweise werden nur anerkannt, wenn Sie auch in Deutschland studieren.

II. Gebührenermäßigung aufgrund geringen Einkommens

Eine Gebührenermäßigung von 30% können Alleinstehende und Eheleute mit geringem Einkommen beantragen. Ausgenommen sind Prüfungen, Schulabschlüsse und Exkursionen.

a) Alleinstehende, die über ein monatliches Nettoeinkommen bis zu 1.030 € zuzüglich 245 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind verfügen.

  • Wir benötigen von Ihnen eine Gehaltsabrechnung, bei der auch die Steuerklasse ablesbar ist. Arbeitslose legen uns bitte den Bewilligungsbescheid und einen Nachweis über ihre aktuelle Steuerklasse vor. Beachten Sie, dass Kindergeldzahlungen dem Nettoeinkommen zuzurechnen sind.

b) Eheleute, die über ein monatliches Nettoeinkommen bis zu 1.380 € zuzüglich 245 € für jedes unterhaltsberechtigte Kind verfügen.

  • Wir benötigen von Ihnen eine aktuelle Gehaltsabrechnung, bei der auch die jeweilige Steuerklasse und die Anzahl der Kinder ablesbar ist. Arbeitslose legen uns bitte den Bewilligungsbescheid und einen Nachwei über ihre aktuelle Steuerklasse vor. Ist Ihr Ehepartner berufstätig, benötigen wir ergänzend eine akutelle Gehaltsabrechnung. Beachten Sie, dass Kindergeldzahlungen dem Nettoeinkommen zuzurechnen sind.

III. Gebührenermäßigung für Inhaber:innen des "Hanau-Passes"

Eine Gebührenermäßigung von 50% können Inhaber:innen des Hanau-Passes für maximal zwei Kurse pro Semester aus allen Programmbereichen beantragen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Prüfungsgebühren und Exkursionen.

  • Anspruch auf einen "Hanau-Pass" haben Hanauer Bürger:innen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen oder deren anrechenbares Einkommen einen Betrag nach § 19, 20 und 22 SGB XII nicht übersteigt. Der "Hanau-Pass" kann beim Bürgerservice Innenstadt, Kurt-Blaum-Platz 8 (City-Center Hanau), Telefon 06181 / 295-8135, beantragt werden.

IV. Gebührenermäßigung bzw. -befreiung für Kurse der Jugendkunstschule

a) Eine Gebührenermäßigung von 50% kann beantragt werden für Kurse der Jugendkunstschule, wenn mehr als ein Kind der gleichen Familie im gleichen Semester Kurse der Jugendkunstschule besucht. Die Ermäßigung kann dann ab dem zweiten Kind beantragt werden.

b) Eltern bzw. Alleinerziehende, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen oder den Hanau-Pass besitzen, kann auf schriftlichen Antrag eine Gebührenbefreiung für maximal zwei Kurse pro Semester und Teilnehmende gewährt werden.

Keine Gebührenermäßigung für Au-pairs
Au-pairs zählen nach der vhs-Gebührenordnung nicht zu den Personengruppen, die einen Anspruch auf Gebührenermäßigung haben (§ 5, Nr. 1.2: sie haben keinen eigenen Haushalt; § 5, Nr. 1.1: sie sind keine Auszubildenden). Sofern Au-pairs nicht über ein eigenes Konto verfügen, müssen die Gebühren durch die Gastfamilie bezahlt werden. Hierzu ist eine Gebührenübernahmeerklärung einzureichen.
 

Wenn in Ihrem Kurs nicht genug Personen angemeldet sind...

... versuchen wir, diesen Kurs trotzdem durchzuführen.
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die Kursgebühr wird (bei unveränderter Stundenzahl) erhöht.
  2. Die Stundenzahl wird (bei unveränderter Kursgebühr) verringert.

Dazu erhalten Sie zu Beginn Ihres Kurses von der vhs ein schriftliches Angebot, in dem beide Möglichkeiten aufgeführt sind. Nachdem Sie sich im Kurs auf eine gemeinsame Variante geeinigt und dies mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben, kann Ihr Kurs stattfinden.

Gebührenermäßigungen können für diese Veranstaltungen nicht gewährt werden. Ausgenommen hiervon sind Personen, die ihren Wohnsitz in Hanau haben und den "Hanau-Pass" des Sozialamts besitzen.
 

Geschenkgutscheine

Als besonderen Service bietet die vhs den Verkauf von Geschenkgutscheinen an. Sie können zu jedem beliebigen Betrag erworben werden, haben eine unbegrenzte Gültigkeit und können für jede vhs-Veranstaltung eingelöst werden.
 

grimmcard und grimmscheck

Bei Zahlung mit der grimmcard der Sparkasse Hanau erhalten Sie auf die "Grimmcard-Kurse" der vhs Hanau einen Rabatt in Höhe von 3%. Achten Sie im Programmheft auf die mit der grimmcard gekennzeichneten Kurse. Die vhs ist außerdem Akzeptanzstelle für den grimmscheck, d.h. Sie können Ihren Kurs bei der vhs mit einem grimmscheck bezahlen. Informationen unter www.grimmcard.de und www.grimmscheck.de