In Hessen sitzen in der derzeitigen Wahlperiode 2019-2023 insgesamt 4.488 Schöffinnen und Schöffen mit auf der Richterbank in Amts- und Landgerichten. In Strafverfahren urteilen sie mit gleicher Stimme wie die berufsrichterlichen Kolleginnen und Kollegen und sind Repräsentanten des Volkes in der Rechtsprechung. Für die Amtsperiode 2024-2028 werden ab Mitte 2023 bundesweit neue Schöffinnen und Schöffen gewählt. Dieses Seminar richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Schöffenamt interessieren. Schöffen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Sie müssen bei ihrem Amtsantritt mindestens 25 Jahre alt und dürfen nicht älter als 69 Jahre sein (§ 33 Nr. 1 und 2 GVG). Über weitere Voraussetzungen oder Ausschlusskritierien klärt der Vortrag auf. Weitere Themen u.a.: • Befähigung zum Schöffenamt: wer sollte sich bewerben, wer nicht? • Ablauf der Bewerbung und Wahl • gesetzliche Stellung sowie Rechte und Pflichten der Schöffen • praktische Aspekte des richterlichen Ehrenamts: Zeitaufwand, Entschädigung • die Hauptverhandlung: Bedeutung und Ablauf • Herausforderungen und Probleme im Schöffenamt Auch für Fragen der TeilnehmerInnen ist genug Zeit. Zum Referenten JÖRG SCHMITZ (52) ist seit 2019 erstmals Schöffe am Landgericht Hanau und kann daher aus erster Hand berichten. Er betreibt ferner ehrenamtlich den YouTube-Kanal SCHÖFFEN TV www.schoeffen.tv mit Infos zum Amt und zu schöffenrelevanten Themen.
Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten! Am 01.01.2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Mit dem neuen BtOG kommen Herausforderungen und neue Aufgaben auf alle Akteure im Betreuungsrecht zu: Die besondere Bedeutung des Ehrenamtes wird hervorgehoben. Der Perspektivwechsel zu den Wünschen und dem Willen des Betreuten muss in der Praxis umgesetzt werden. Eine enge Vernetzung von Betreuungsverein, -behörde und anderen Hilfen wird immer wichtiger. Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihres Ehrenamtes und erläutern die nächsten Schritte. Bringen Sie bitte alle Ihre Fragen mit. Die Veranstaltung findet im vhs-Gebäude, Ulanenplatz 4, 63452 Hanau, Raum 105 statt.
Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht? Patientenverfügung? Welches ist das für mich richtige Instrument? Welche Unterschiede gibt es? Worauf muss ich achten? Dieser Informationsabend richtet sich an Personen, die sich schon einmal gefragt haben:“ Was wäre wenn ich nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht mehr selbst entscheiden kann?“ Wer nicht mehr selbst entscheiden kann und seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, dem wird ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt, es sei denn, die Person hat vorgesorgt indem sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung in gesunden Tagen verfasst hat. Der Vortrag gibt einen Überblick über die Themen rechtliche Betreuung und Vorsorgemöglichkeiten. Begleitbroschüren werden ausgeteilt.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wer krank ist oder durch einen Unfall handlungsunfähig, braucht eine Person, die ihn vertreten darf, vorübergehend oder auf Dauer. Entweder wird ein gerichtlicher Betreuer bestellt. Oder man hat selber durch eine Vorsorgevollmacht vorgesorgt, dass einen eine Vertrauensperson betreuen darf. Patientenverfügung bedeutet, wie möchten Sie im Fall einer schweren Krankheit (nicht mehr) behandelt werden. Und dafür brauchen Sie wieder die Vertrauensperson, die Ihre Wünsche durchsetzt. Zur Vorsorge gehört auch eine erbrechtliche Regelung. Das Testament wird kurz erklärt. Wie man alles am Besten macht und worauf man achten sollte, wird in diesem Vortrag erläutert. Die erfahrene Rechtsanwältin erklärt es anhand von Beispielen aus dem wirklichen Leben. Es werden auch Tipps gegeben. Das Motto der Referentin „Einfach -für Sie-verständlich“ garantiert, dass das Thema auch für Laien wie Sie verständlich dargestellt wird. Und bringen Sie Fragen mit. Sie werden gerne beantwortet. Die Referentin ist seit 30 Jahren als Rechtsanwältin tätig. Seit 2012 hat Sie sich auf das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht spezialisiert.
Grundlagen des Erbrechts Wie vererben Sie Ihr Vermögen an den Richtigen. Die Grundlagen werden anschaulich anhand von Beispielen aus dem täglichen Leben erläutert. - Testament und Co. - Gesetzliches Erbrecht - Pflichtteil - Familienerbrecht - Beispiele für Erbfolgen Die Referentin ist seit 30 Jahren als Rechtsanwältin und in der Erwachsenenbildung tätig.