Brzoska, Christiane
Grundlagen des Erbrechts Wie vererben Sie Ihr Vermögen an den Richtigen. Die Grundlagen werden anschaulich anhand von Beispielen aus dem täglichen Leben erläutert. - Testament und Co. - Gesetzliches Erbrecht - Pflichtteil - Familienerbrecht - Beispiele für Erbfolgen Die Referentin ist seit 30 Jahren als Rechtsanwältin und in der Erwachsenenbildung tätig.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wer krank ist oder durch einen Unfall handlungsunfähig, braucht eine Person, die ihn vertreten darf, vorübergehend oder auf Dauer. Entweder wird ein gerichtlicher Betreuer bestellt. Oder man hat selber durch eine Vorsorgevollmacht vorgesorgt, dass einen eine Vertrauensperson betreuen darf. Patientenverfügung bedeutet, wie möchten Sie im Fall einer schweren Krankheit (nicht mehr) behandelt werden. Und dafür brauchen Sie wieder die Vertrauensperson, die Ihre Wünsche durchsetzt. Zur Vorsorge gehört auch eine erbrechtliche Regelung. Das Testament wird kurz erklärt. Wie man alles am Besten macht und worauf man achten sollte, wird in diesem Vortrag erläutert. Die erfahrene Rechtsanwältin erklärt es anhand von Beispielen aus dem wirklichen Leben. Es werden auch Tipps gegeben. Das Motto der Referentin „Einfach -für Sie-verständlich“ garantiert, dass das Thema auch für Laien wie Sie verständlich dargestellt wird. Und bringen Sie Fragen mit. Sie werden gerne beantwortet. Die Referentin ist seit 30 Jahren als Rechtsanwältin tätig. Seit 2012 hat Sie sich auf das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht spezialisiert.
Grundlagen des Erbrechts Wie vererben Sie Ihr Vermögen an den Richtigen. Die Grundlagen werden anschaulich anhand von Beispielen aus dem täglichen Leben erläutert. - Testament und Co. - Gesetzliches Erbrecht - Pflichtteil - Familienerbrecht - Beispiele für Erbfolgen Die Referentin ist seit 30 Jahren als Rechtsanwältin und in der Erwachsenenbildung tätig.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wer krank ist oder durch einen Unfall handlungsunfähig, braucht eine Person, die ihn vertreten darf, vorübergehend oder auf Dauer. Entweder wird ein gerichtlicher Betreuer bestellt. Oder man hat selber durch eine Vorsorgevollmacht vorgesorgt, dass einen eine Vertrauensperson betreuen darf. Patientenverfügung bedeutet, wie möchten Sie im Fall einer schweren Krankheit (nicht mehr) behandelt werden. Und dafür brauchen Sie wieder die Vertrauensperson, die Ihre Wünsche durchsetzt. Zur Vorsorge gehört auch eine erbrechtliche Regelung. Das Testament wird kurz erklärt. Wie man alles am Besten macht und worauf man achten sollte, wird in diesem Vortrag erläutert. Die erfahrene Rechtsanwältin erklärt es anhand von Beispielen aus dem wirklichen Leben. Es werden auch Tipps gegeben. Das Motto der Referentin „Einfach -für Sie-verständlich“ garantiert, dass das Thema auch für Laien wie Sie verständlich dargestellt wird. Und bringen Sie Fragen mit. Sie werden gerne beantwortet. Die Referentin ist seit 30 Jahren als Rechtsanwältin tätig. Seit 2012 hat Sie sich auf das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht spezialisiert.