Skip to main content

Infektionsschutzbelehrung nach § 42 Abs. 1 IfSG
für Personen die ehrenamlich im Lebensmittelbereich tätig sind.

Personen, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich ausüben, benötigen diese Belehrung gemäß §43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt. Es werden Fragen zu Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln, sowie bei verschiedenen Erkrankungen thematisiert. Teilnehmende Personen erhalten am Ende eine Bescheinigung, die ausschließlich im Rahmen der unbezahlten ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit gültig ist.
Für eine Tätigkeit mit Bezahlung kann diese Bescheinigung nachträglich auch gegen Zahlung von 29 Euro in den dafür geforderten Gesundheitspass umgewandelt werden.

Infektionsschutzbelehrung nach § 42 Abs. 1 IfSG
für Personen die ehrenamlich im Lebensmittelbereich tätig sind.

Personen, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich ausüben, benötigen diese Belehrung gemäß §43 Abs.1 Infektionsschutzgesetz durch das Gesundheitsamt. Es werden Fragen zu Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln, sowie bei verschiedenen Erkrankungen thematisiert. Teilnehmende Personen erhalten am Ende eine Bescheinigung, die ausschließlich im Rahmen der unbezahlten ehrenamtlich ausgeübten Tätigkeit gültig ist.
Für eine Tätigkeit mit Bezahlung kann diese Bescheinigung nachträglich auch gegen Zahlung von 29 Euro in den dafür geforderten Gesundheitspass umgewandelt werden.